Vor Gericht: der Metzger, der seinen Laden anzündete

Vegetarier waren's nicht

Einst blickte ganz Deutschland auf Matthias G., den Ökoschlachter in Bremens Ostertorviertel. Militante Veganer, verschworen gegen das "Aas" auf unseren Tellern und zudem allen tierischen Produkten vom Joghurt bis zur Lederjacke feindlich gesonnen, hatten dem "Mörder Metzger" den Kampf angesagt. Gerade sein Konzept vom "schonend geschlachteten" Vieh provozierte ihren Zorn.

Zum Jahreswechsel 94/95 verwüsteten Veganerkommandos mehrere Bremer Schlachtereien, doch allein Matthais G. wurde auch in der Folgezeit immer wieder mit Schmierereien und Todesdrohungen behelligt. Im Oktober 1995 kam es dann gar zu einem nächtlichen Brandanschlag auf seine Schlachterei.

Angeklagt wegen Brandstiftung sind nun allerdings nicht die mysteriösen Veganer, nein, der 33jährige Metzger muß sich wegen Vortäuschens einer Straftat vor dem Bremer Amtsgericht verantworten.

Von einem Knall in seinem Laden will Matthias G., der in einer Wohnung über der Schlächterei schlief, damals geweckt worden sein. Auf der Straße habe er nichts bemerken können, erklärt der schlanke Mann. Er habe sich angezogen und sei über den Balkon in den Hinterhof geklettert, um etwaige Einbrecher zu überraschen.

In einem Nebenraum der Schlächterei habe er sich vorsorglich mit einem "Rauchspieß" bewaffnet und sich danach zum Verkaufsraum vorgepirscht. Herr G. veranschlagt dafür insgesamt zwölf Minuten.

Im Laden habe es da bereits gebrannt, nun habe er zum Feuerlöscher gegriffen, um weiteres Unheil zu verhindern. Die Täter seien ihm nicht begegnet, so die Aussage des Angeklagten vor Gericht.

Leider mochte die Polizei nicht lange an einen Anschlag militanter Tierfreunde glauben. Der zerplatzte Molotowcocktail auf den Bodenfliesen gab nämlich im Labor keine Restspuren von "Brandbeschleuniger" preis. Entweder habe die Bierdose nie Brennbares enthalten, oder sie sei unter ihrer Stofflunte leer gewesen, so das Urteil des Sachverständigen.

Großer Schaden war bei dem Brand nicht entstanden. Lediglich die Schaufensterdekoration - Zwerge auf Stroh - fing Feuer, vermutlich direkt von einem Feuerzeug entzündet. Der Knall, von dem Matthias G. angeblich geweckt worden war, rührte von der zerschlagenen Scheibe einer Innentür her.

Wie die Veganer zuvor in den Laden hineingekommen sein sollen, blieb den Polizisten verborgen; Einbruchspuren an Türen oder Fenstern ließen sich nicht feststellen. Für die Bremer Polizei, vertraut mit allerlei Protestakten, war das ein höchst "untypisches Täterverhalten", die Autonomen der Hansestadt würden ihre Pflastersteine sonst direkt durch die Schaufensterscheibe werfen.

Die Brenndauer der Strohballen in der Auslage betrug, nach dem Urteil des Experten, höchstens dreißig Sekunden.

Was sollen, fragt der Staatsanwalt, die Einbrecher in der Zeit zwischen dem Knall und dem Erscheinen des Metzgermeisters im Laden getrieben haben? Würstchen werden sie ja kaum eingepackt haben.

Für die Anklagevertretung und Richterin kommt als einzig möglicher Täter Matthias G. in Frage. Er wird zu 1500 DM Geldstrafe verurteilt. Das Motiv für das verwirrte Attentat auf die eigene Schaufensterdekoration sei die unstillbare Medienbegeisterung des Metzgers gewesen, vermutet die Richterin.

Presseberichte über den drangsalierten Fleischer hätten dem flauen Verkauf der Ökoschlachterei aufhelfen sollen. Das Kalkül ging allerdings nicht auf. Eine tatsächlich gestartete Rettungsaktion seiner wenigen Kunden konnte den Niedergang nicht abwenden. Im Februar 1996 mußte Matthias G. seine Ökoschlachterei schließen.


Quelle: Die Zeit, 28. März 1997
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